Schimmel

Sie sind betroffen? Als Vermieter, Verwalter, Eigentümer oder Mieter?

Als Folge von Feuchte- und Wasserschäden, z.B. nach Rohrbrüchen, undichten Leitungen oder dem Auslaufen von Geräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler oder Heiztherme, Mängel und Schäden an Abdichtungen,  nach Unwetter, Hochwasser und Überflutung treten häufig Schimmelschäden auf. Betroffen sind in Wohnungen oft Bäder und Küchen, aber auch Fensterleibungen, Aussenwände, Geschossdecken sowie Kellerräume usw.

Weitere Ursachen können Mängel oder Schäden an der Bausubstanz sein oder auch Verhaltensmängel der Nutzer, wenn sie nicht angepasst heizen und lüften.

Schimmel in Innenräumen stellt ein hygienisches Problem dar und kann die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen und auch die Substanz von Gebäuden nachhaltig schädigen. Deshalb sollte sachkundig geklärt werden, ob es sich tatsächlich um Schimmelpilze handelt. Schimmelbefall muss in der Regel beseitigt werden. Damit sich nicht Schimmelpilze nach einer Sanierung nicht in kurzer zeit erneut ausbreitet, müssen die Ursachen ermittelt und beseitigt werden.

Das erfordert Erfahrung, ich bin Mitglied im Netzwerk Schimmel

 

Das kann ich für Sie tun:

  • Inaugenscheinnahme und Bewertung eines Schimmelbefalls
  • Ermittlung der Ursache(n)
  • Dokumentation und Beweissicherung
  • Erstellen von Gutachten für Mieter, Vermieter, Eigentümer, Hausverwaltungen und in Streitfällen auch für Anwälte und Gerichte
  • Sanierungsempfehlungen, Beratung zur Schimmelsanierung und zur dauerhaften Schimmelvermeidung.